Samstag, 18. Mai 2013

Was ist bei einem Arbeitszeugnis im Allgemeinen zu beachten?



Was ist bei einem Arbeitszeugnis im Allgemeinen zu beachten?


- Austrittsdatum muß mit dem Ausstellungsdatum übereinstimmen
- Austrittsdatum mit Kündigungsfristen (Quartalen) im Einklang
- Bedauern ausdrücken
- Austrittsgrund muß angegeben sein:
- auf eigenen Wunsch
- Kündigung durch den Arbeitgeber
- Einvernehmliche Trennung
- Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers
- Beschreibung
- der Tätigkeit
- der Arbeitsleistung
- des Arbeitserfolges
- der Arbeitsweise




-          Von welcher Firma stammt das Zeugnis?

Standardformulierungen sind häufig nur in Unternehmen mit Personalabteilungen üblich, kleinere Firmen sind hiermit meist nicht vertraut, dadurch könnte es zu Mißverständnissen bei der Beurteilung kommen




-          Länge des Zeugnis in Abhängigkeit der Beschäftigungsdauer

Bei einer langen Beschäftigungsdauer sollte das Zeugnis einen Umfang von mehr als einer Seite umfassen.
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