Was
ist bei einem Arbeitszeugnis im Allgemeinen zu beachten?
- Austrittsdatum
muß mit dem Ausstellungsdatum übereinstimmen
- Austrittsdatum
mit Kündigungsfristen (Quartalen) im Einklang
- Bedauern
ausdrücken
- Austrittsgrund
muß angegeben sein:
- auf eigenen
Wunsch
- Kündigung durch
den Arbeitgeber
- Einvernehmliche
Trennung
-
Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers
- Beschreibung
- der Tätigkeit
- der
Arbeitsleistung
- des
Arbeitserfolges
- der Arbeitsweise
-
Von welcher Firma stammt das Zeugnis?
Standardformulierungen
sind häufig nur in Unternehmen mit Personalabteilungen üblich, kleinere Firmen
sind hiermit meist nicht vertraut, dadurch könnte es zu Mißverständnissen bei
der Beurteilung kommen
-
Länge des Zeugnis in Abhängigkeit der
Beschäftigungsdauer
Bei einer langen
Beschäftigungsdauer sollte das Zeugnis einen Umfang von mehr als einer Seite
umfassen.
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