Das Arbeitszeugnis
Jeder
Arbeitnehmer hat beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf
Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Teilweise besteht auch während des
Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses. Dabei
muß das Zeugnis wohlwollend und wahr sein. Es müssen alle wesentlichen
Tatsachen und Bewertungen enthalten sein, die für die Gesamtbeurteilung des
Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind. Bei fehlerhaften
Zeugnissen besteht ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Berichtigung des
Zeugnisses.
Auch wenn ein Zeugnis noch
so vor Freundlichkeit strotzt:
Die Wahrheit liegt oft zwischen den Zeilen.
Unverdächtige Beschreibungen entpuppen
sich als verborgene Warnungen.
Selbst das Weglassen bestimmter
Verhaltensbeschreibungen kann vernichtend sein:
Wird bei einer Kassiererin nichts über ihre Ehrlichkeit gesagt, wird
sie so schnell
nicht mehr an einer Kasse sitzen.
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