Samstag, 18. Mai 2013

Das Arbeitszeugnis



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Jeder Arbeitnehmer hat beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Teilweise besteht auch während des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses. Dabei muß das Zeugnis wohlwollend und wahr sein. Es müssen alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten sein, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind. Bei fehlerhaften Zeugnissen besteht ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Berichtigung des Zeugnisses.






Auch wenn ein Zeugnis noch so vor Freundlichkeit strotzt:
Die Wahrheit liegt oft zwischen den Zeilen.

Unverdächtige Beschreibungen entpuppen sich als verborgene Warnungen.

Selbst das Weglassen bestimmter Verhaltensbeschreibungen kann vernichtend sein:
Wird bei einer Kassiererin nichts über ihre Ehrlichkeit gesagt, wird sie so schnell
nicht mehr an einer Kasse sitzen.

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